Wissenswertes, Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Haushaltsdienst.
Frage
Ab wann kann ich die Dienstleistungen der vitadoro ag in Anspruch nehmen?
Antwort
Ab erreichen des AHV-Alters oder wenn Sie eine IV-Rente beziehen. In diesem Fall benötigen Sie eine Bestätigung der IV-Stelle.
Mit unseren Entlastungseinsätzen unterstützen wir auch Personen jeden Alters, welche nach einem Spitalaufenthalt befristet Hilfe im Haushalt benötigen. Mindestens 6 Einsätze à 1,5 Stunden.
Frage
Werden die Leistungen von der AHV bzw. der Ergänzungsleistung übernommen?
Antwort
Ja, sofern eine Bedarfsabklärung und ein Arztzeugnis vorliegen. Beide Dokumente werden von uns vorbereitet und müssen von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt unterzeichnet werden. Unsere Rechnung wird direkt von Ihnen bezahlt und kann anschliessend an die entsprechende Stelle (AHV/EL) weitergeleitet werden. Diese überweisen Ihnen den Rechnungsbetrag auf Ihr Konto.
Frage
Erhalten Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen einen günstigeren Tarif?
Antwort
Ja, vitadoro ag kann EL-Bezügerinnen und -Bezügern einen Spezialtarif verrechnen dank der Unterstützung ihres Aktionärs - der Stiftung für die Betreuung Betagter Bern West.
Der Kundin oder dem Kunden verrechnen wir CHF 46.- / Std.
Bei EL-Bezügerinnen und -Bezügern übernimmt die AHV die Kosten bis zu CHF 46.- / Std, sofern die Bedarfsabklärung sowie das Arztzeugnis eingereicht werden. Unsere Geschäftsstelle unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen.
Die Differenz von CHF 2.- zu unserem üblichen Preis übernimmt die Stiftung für die Betreuung Betagter Bern West.
Um bei der vitadoro ag den günstigeren Tarif zu erhalten, benötigen wir von unseren Kundinnen und Kunden nach Vertragsabschluss einen EL-Nachweis der AHV.
Frage
Werden die Leistungen von der Krankenkasse übernommen?
Antwort
Ja, sofern das entsprechende Paket in der Zusatzversicherung inkludiert ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Leistungen Ihrer Zusatzversicherung. In jedem Fall wird ein Arztzeugnis zum Abrechnen mit der Krankenkasse benötigt.
Frage
Kommt immer dieselbe Haushaltshilfe zu mir nachhause?
Antwort
Ja. Bei Fereinabwesenheit oder Krankheit wird auf Ihren Wunsch hin eine Vertretung gesucht.